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Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden: Was Sie wissen sollten

Aktualisiert: vor 1 Tag

Spenden sind ein wertvolles Mittel, um gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu fördern. Gleichzeitig bietet der Gesetzgeber Steuererleichterungen für diese wohltätigen Ausgaben, die besonders attraktiv für Privatpersonen und Unternehmen sein können. Doch nicht jede Spende ist automatisch abzugsfähig. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden geben.





Was sind steuerlich abzugsfähige Spenden?


Grundsätzlich gilt: Spenden müssen freiwillig und unentgeltlich erfolgen und einem begünstigten Zweck dienen. Der Staat erkennt hierbei eine Vielzahl von Förderzwecken an. Dazu zählen:


  • Mildtätige Zwecke wie die Unterstützung von Bedürftigen,

  • Gemeinnützige Zwecke, z.B. der Umweltschutz oder die Förderung von Kunst und Kultur,

  • Kirchliche und religiöse Zwecke,

  • Wissenschaftliche Zwecke.


Neben diesen „klassischen“ Spenden sind auch Zuwendungen an politische Parteien oder Stiftungen steuerlich begünstigt.


Wie hoch ist der steuerliche Abzugsbetrag?


Die Höhe des abzugsfähigen Betrags hängt von Ihrer Einkommenssituation ab. Sie können Spenden bis zu 20 % Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehen. Alternativ kann, sofern dies günstiger ist, eine Grenze von 4 Promille Ihrer Umsätze, Löhne und Gehälter gelten. Sollten Sie in einem Jahr mehr spenden als diese Grenzen erlauben, können Sie den überschüssigen Betrag in die folgenden Jahre vortragen und später geltend machen.


Was sind die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug?


Um eine Spende steuerlich geltend zu machen, müssen Sie sicherstellen, dass die Spende an eine steuerbegünstigte Organisation geleistet wurde. Diese Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland oder einem anderen EU/EWR-Staat haben und dürfen die Spenden nur zur Verwirklichung der genannten Zwecke verwenden. Außerdem ist der Nachweis der Spende durch eine sogenannte Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) erforderlich, die nach amtlichem Muster ausgestellt wird. Für Spenden bis zu 300 Euro genügt allerdings ein einfacher Zahlungsnachweis, wie der Kontoauszug.


Besonderheiten bei Sachspenden und Aufwandsspenden


Nicht nur Geldspenden, sondern auch Sachspenden können steuerlich abgesetzt werden. Bei Sachspenden wird der Wert der gespendeten Gegenstände angesetzt. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn die Wertermittlung kann kompliziert sein und muss genau dokumentiert werden.


Aufwandsspenden sind ebenfalls abzugsfähig. Das bedeutet, wenn Sie für eine begünstigte Organisation tätig sind und auf eine vertraglich zustehende Vergütung verzichten, können Sie diesen Verzicht als Spende geltend machen. Auch hier müssen jedoch strenge Anforderungen erfüllt sein, wie beispielsweise das Vorhandensein eines Aufwandsersatzanspruchs.


Zuwendungen an Stiftungen


Besondere steuerliche Vorteile gibt es für Spenden an Stiftungen, die dem Vermögensstock der Stiftung zugeführt werden. In einem solchen Fall können Sie im Jahr der Zuwendung und in den neun darauffolgenden Jahren einen Betrag von bis zu 1.000.000 Euro (für Ehegatten 2.000.000 Euro) als Sonderausgabe abziehen. Diese Regelung macht das Spenden für die langfristige Förderung gemeinnütziger Projekte besonders attraktiv.


Fazit

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden bietet eine hervorragende Möglichkeit, gleichzeitig Gutes zu tun und Steuern zu sparen. Wichtig ist jedoch, sich an die gesetzlichen Anforderungen zu halten und die entsprechenden Nachweise rechtzeitig zu sammeln. Eine gute Beratung durch Ihre Steuerkanzlei hilft Ihnen, das Maximum aus Ihren Spenden herauszuholen und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

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