
Ein Mietvertrag mit nahen Angehörigen, wie Verwandten oder Kindern, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um steuerlich anerkannt zu werden. Zu diesen Anforderungen gehören formale Pflichten wie die schriftliche Vereinbarung und die klare Definition der Vertragsinhalte, einschließlich Miete und Nebenkosten.
Eine Rückdatierung des Vertrages ist unzulässig und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Der Vertrag muss die sogenannte Fremdüblichkeit erfüllen, das heißt, er muss so gestaltet sein, wie es auch unter fremden Dritten üblich wäre. Eine pünktliche und regelmäßige Mietzahlung, idealerweise per Dauerauftrag, ist essenziell.
Das Finanzamt prüft die Verträge kritisch und erkennt sie nur an, wenn keine Anzeichen eines Missbrauchs der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten vorliegen. Bei Mietverträgen mit nahen Angehörigen z.B. studierenden Kindern ist darauf zu achten, dass die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Vermieter müssen außerdem die Betriebskosten korrekt und zeitnah abrechnen.
Die Renovierung und verbilligte Vermietung einer geerbten Wohnung kann darauf hindeuten, dass keine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien muss individuell geprüft werden, ob ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt wird. Schriftliche Vereinbarungen sind zu Beweiszwecken sinnvoll, Musterverträge aus dem Handel können hilfreich sein. Bei der Vermietung innerhalb der Familie sollten auch regelmäßige Mietanpassungen überprüft werden, um nicht unter oben genannte 66 %-Grenze zu rutschen.
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